Illegales Rennen – Anklage lautet Mord

Illegales Rennen – Anklage lautet Mord

Im Juni war bei einem illegalen Autorennen ein Fußgänger überfahren worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft eine Mord-Anklage vorgelegt. Das Landgericht muss entscheiden, ob sie so zugelassen wird.

Freitag, 16. Juni. Gegen 23.10 Uhr geschieht ein schrecklicher Unfall auf der Fliethstraße. Ein 38-jähriger Fußgänger wird von einem Auto erfasst und stirbt an seinen Verletzungen. Noch in der Nacht wird klar: Das war kein einfacher Unfall, hier hat ein illegales Autorennen stattgefunden. Am Samstagmorgen wird eine Ermittlungskommission eingesetzt. Der Fahrer des schwarzen Seat Cupra, der den Fußgänger erfasst hatte, ein 28-jähriger Schwalmtaler, wird festgenommen, sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Denn die Staatsanwaltschaft bewertete da bereits die Tat als Tötungsdelikt.

Zwei weitere mögliche Beteiligte an dem Rennen, ein 25-jähriger Willicher und ein 22-jähriger Mönchengladbacher, wurden zunächst ebenfalls festgenommen, einen Tag später aber wieder frei gelassen.

Gegen den Schwalmtaler lautet die Anklage, die die Staatsanwaltschaft in dieser Woche dem Gericht zugestellt hat, nun auf Mord. Einer der anderen beiden muss sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht verantworten. Dafür kann es eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe geben. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem 28-Jährigen sogar eine lebenslange Haftstrafe.

Nach den ersten Einschätzungen eines Gutachters sollten die drei beteiligten Fahrzeuge mit mindestens 90 Stundenkilometern in der Tempo-40-Zone unterwegs gewesen sein. Die Anklage geht inzwischen von etwa 100 Stundenkilometern aus.

Aber zunächst muss das Gericht nun prüfen, ob die Anklage so zugelassen wird. Die Verteidiger bekommen Gelegenheit, sich zu äußern, die Richter beraten sich. Dafür gibt es nach Auskunft eines Gerichtssprechers keine bestimmte Frist. Natürlich werde der Fall vorrangig bearbeitet, weil die Untersuchungshaft so kurz wie möglich gehalten werden soll.

In Berlin waren im Februar zwei Beteiligte eines illegalen Rennens mit tödlichem Ausgang wegen Mordes verurteilt worden, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

(Report Anzeigenblatt)