Schwächung nicht zu erwarten

Schwächung nicht zu erwarten

In Holt regt sich massiver Widerstand gegen den geplanten Neubau des SB-Warenhause Kaufland. Nach vorliegenden Plänen der Firma Jessen könnte noch Ende des nächsten Jahres auf einer Fläche von fast 5.000 Quadratmetern ein Supermarkt für Lebensmittel, Waren aller Art und freiverkäufliche Arzneien, plus 260 Stellplätze, inklusive einer Shoppingzone und diverser Konzessionäre eröffnet werden.

"Solch ein Markt würde uns in jeder Beziehung schaden", erklärte der Vorstand der Holter Werbegemeinschaft letzte Woche dem Stadt Spiegel, "viele der Geschäfte, die im "Shop in Shop System", von Kaufland vermietet werden, gibt es doch schon direkt auf der Aachener Straße. Die Holter Händler, die sich durch die Kaufland-Ansiedlung in ihrer Existenz bedroht fühlen, haben die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Grooterhorst & Partner eingeschaltet und klagen. Der Stadt Spiegel berichtet in der letzten Ausgabe von dem Vorhaben der Holter Einzelhändler. Nach der Insolvenz von Praktiker hatte die Firma Jessen das Gelände an der Aachener Straße erworben. Über den bisherigen Werdegang und den aktuellen Stand des Vorhabens sprachen Stadt-Spiegel Reporter Franz Josef Ungerechts mit Jochen Bücker, einem der Geschäftsführer der H. & J. Jessen Baugesellschaft mbH & Co. KG Mönchengladbach.

Herr Bücker, wie bewerten Sie die Bedenken der Holter Werbegemeinschaft?

Vorab möchte ich gerne einige Anmerkungen zum Bauvorhaben machen, wobei ich zuerst einige Klarstellungen zu dem Artikel des Stadt Spiegels vornehme: Die subjektive Darstellung des Vorstands der Holter Werbegemeinschaft, ein Kauflandverbrauchermarkt würde den Einzelhandel an der Aachener Straße schwächen, ist schlicht falsch; jedenfalls stellen die vorliegenden Einzelhandelsgutachten fest, dass eine Schwächung der Einzelhandelsstruktur nicht zu erwarten ist und dass mit dem geplanten Vorhaben der im Einzelhandelsgutachten festgestellten Unterversorgung von ca. 6.000 qm Verkaufsfläche Rechnung getragen wird, was im Hinblick auf die Einwohnerstruktur des C-Zentrums zu dessen Stärkung notwendig ist.

Auch handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um ein Einkaufszentrum mit Shop in Shop- Flächen, sondern um einen Verbrauchermarkt, in dessen Vorkassenzone drei bis fünf Shops eingerichtet werden, die Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten.

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Herr Bücker, wie ist denn der jetzige Stand der Dinge um das geplante Projekt Kaufland in Holt?

Die Firma Kaufland hat die BDMP Architekten beauftragt, auf Grundlage des für das Vorhaben erteilten Bauvorbescheides bis 30.09.2014 einen Bauantrag zu erarbeiten und diesen dem Amt für Bauordnung der Stadt Mönchengladbach zur Genehmigung vorzulegen, was nach diesseitiger Auffassung bis zum 31.12.2014 erfolgen kann.

Es wurde seitens der Holter Händler Klage eingereicht. Wie sehr schadet dieser jetzt umständliche Rechtsweg Ihrem Vorhaben?

Soweit verschiedene Holter Einzelhändler Klage eingereicht haben, sind uns diese Klagen und erst recht deren Begründung nicht bekannt; falls tatsächlich das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Klagen befasst werden sollte, wäre dies kein umständlicher Rechtsweg, sondern der normale Rechtsweg, der in seinem Ablauf zuerst keine aufschiebende Wirkung für den Fortgang des Projektes haben wird. Die Kläger verfolgen nach diesseitiger Auffassung Einzelinteressen (ihre Interessen?) und werden die Konsequenzen rechtlicher und materieller Art zu tragen haben.

Der Düsseldorfer Anwalt der Holter Gemeinschaft, Dr. Grooterhorst, erklärt, das Ganze sei "rechtswidrig" und die Stadt habe eine "Pflicht zur Rücknahme” des Bauvorbescheids vom 18. Juni 2014. Es wird ein Bebauungsplan gefordert. Dann können Bürger mitreden, es werden Fragen wie Verkehrs-, Lärm- und Schadstoff-Belastungen geprüft und Beschränkungen festgeschrieben. Auch das Waren-Angebot festgelegt. Fürchten Sie sich vor diesem Weg?

Soweit sich der Düsseldorfer Anwalt Dr. Grooterhorst öffentlich zu dem laufenden Verfahren geäußert hat und dabei auch aus dem zugunsten von Kaufland ergangenen Bauvorbescheid zitiert hat, stellt sich zuerst die Frage, ob er damit nicht gegen gültige Datenschutzbestimmungen verstoßen hat.

Die Feststellung des Herrn Dr. Grooterhorst, der Bauvorbescheid sei 'rechtswidrig' und die Stadt habe eine 'Pflicht zur Rücknahme', ist schlicht falsch.

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Mönchengladbach, die selbstverständlich über die Planungshoheit verfügt, hat in verschiedenen Sitzungen mit breiter Mehrheit bestimmt, dass auf die Einleitung einer Bauleitplanung verzichtet wird, da für den Grundstücksbereich Baurecht besteht, nach dem das gewünschte Vorhaben genehmigt werden kann und muss. In diesem Zusammenhang wurde dem Amt für Stadtplanung aufgegeben, den Investor zu verpflichten, gutachterlich nachweisen zu lassen, dass Verkehrs-, Lärm- und Schadstoff- Belastungen dem Vorhaben nicht entgegenstehen .Dem Amt für Stadtplanung wurde aufgegeben, selbst ein Einzelhandelsgutachten in Auftrag zu geben, welches die Wirkungen auf den Holter Einzelhandel und im Übrigen auf die sonstigen Stadtbezirke der Stadt überprüft.

Alle Gutachten wurden im Genehmigungsverfahren vorgelegt; jedes der Gutachten weist die Verträglichkeit des Vorhabens aus. Wir gehen davon aus, dass Herr Dr. Grooterhorst die Gutachten nicht kennt, insofern im Nebel stochert und im Übrigen den Versuch unternimmt, Staub aufzuwirbeln, was für uns weniger dadurch verständlich ist, dass er für Holter Bürger oder den Verein Holt hat's tätig ist, sondern sich schon eher dadurch erklärt, dass ihn ein weiteres mit der Firma Kaufland im Wettbewerb stehendes Mönchengladbacher Unternehmen interessiert, welches sich in seiner Ansiedlungspolitik eher für die östlichen Stadtteile der Stadt interessiert hat und jetzt wenig erfreut ist, dass sich mit Kaufland ein ernst zu nehmender Wettbewerber ansiedeln möchte.

Der Anwalt spricht von schweren Versäumnissen und "übereilten Handlungen” in der Stadtverwaltung, als Norbert Bude noch das Sagen hatte. Die angenommen Werte (Lärm, Feinstaub, Verkehrsaufkommen usw.) seien weder nachvollziehbar noch realistisch. Was stimmt da nicht?

Wir wüssten nicht, wie der Anwalt dazu kommt von übereilten Handlungen der Stadtverwaltung zu sprechen und im Übrigen den Inhalt der Gutachten anzuzweifeln. Alle Gutachten wurden von renommierten Gutachtern gefertigt, es wurden die üblichen wissenschaftlichen Verfahren angewandt, die in der Rechtsprechung immer wieder bestätigt worden sind.

Die Stadtverwaltung hat in keiner Weise übereilt gehandelt, sondern die Genehmigung dann fristgerecht erteilt nachdem der Antrag vollständig und genehmigungsfähig gestellt wurde. Abgesehen davon, dass jede Stadt durch Gesetz und Rechtsprechung verpflichtet ist, Bescheide innerhalb bestimmter Fristen zu erlassen, darf man dies als Unternehmer sowie als Bürger sicherlich als selbstverständlich erwarten, weil nur dadurch Planungssicherheit erreicht werden kann.

Ihnen wird eine zu enge freundschaftliche Beziehung zum ehemaligen Oberbürgermeister Norbert Bude vorgeworfen. Haben Sie diese Freundschaft ausgenutzt?

Nein, ich bin auch nicht bereit, mich auf das in diesem Zusammenhang gepflegte von Vorwürfen und Unterstellungen geprägte Diskussionsniveau einzulassen.

Kurz vor seinem Ausscheiden soll Norbert Bude Mitarbeiter der städtischen Bauverwaltung angewiesen haben, die Baugenehmigung für das Projekt Kaufland an die Firma Jessen zu erteilen. Mitarbeiter der Stadtverwaltung hatten berichtet, Ihr Bruder Uli Bücker habe persönlich diese Baugenehmigung abgeholt. Diese Vorgehensweise hatte für Diskussionen gesorgt, weil sie nicht üblich ist. War das so und warum diese Eile?

Zuerst einmal stelle ich fest, dass nicht mein Bruder Ulrich, sondern ich die in Rede stehende Genehmigung im Amt für Bauordnung abgeholt habe. Zum fraglichen Zeitpunkt lag die Genehmigung rechtsverbindlich unterschrieben beim kommissarischen Amtsleiter vor. Wenn dieser als kommissarischer Amtsleiter sich vor Herausgabe der Genehmigung noch einmal mit einem Vorgesetzten abstimmt, war dies doch wohl klug von ihm, da, wie man heute weiß, offensichtlich interessierte Dritte versuchen, die Erteilung der Bauvorbescheides ins Zwielicht zu setzen.

Wenn der damalige OB Bude in Kenntnis des Verfahrens, der entsprechenden Fristen und der sonstigen rechtlichen Notwendigkeiten seinem Mitarbeitern den Rücken gestärkt hat, ist dies nicht nur normal, sondern wird dies zu Recht von den Bürgern von einer leistungsstarken Verwaltung erwartet werden dürfen.

Sie wollen am 14. August die Bürger über das Bauvorhaben informieren. Wann und wo ist das genau und was passiert dort?

Am 14. August werden die Firmen Kaufland und Jessen auf Initiative des Bezirksvorstehers Arno Oellers alle interessierten Bürger über das geplante Vorhaben informieren.

14. August 2014, 18 Uhr, Altensportzentrum-Holt, Aachener Straße 418.