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Klage gegen Kaufland-Neubau

Klage gegen Kaufland-Neubau

Holt hat´s und zwar einen funktionierenden Einzelhandel! Noch jedenfalls! Doch die Holter Werbegemeinschaft "Holt hat's" ist sich gar nicht mehr so sicher, dass der Stadtteil noch lange die jetzige Vielfalt seiner Fachgeschäfte aufrecht halten kann.

Seit einigen Monaten ist im flächenmäßig größten Stadtbezirk unserer Stadt (zirka 7.500 Einwohner) Ärger angesagt, denn das SB Warenhaus Kaufland will auf dem ehemaligen Praktiker-Gelände einen Supermarkt für Lebensmittel, "Waren aller Art" und auch frei verkäufliche Arzneien auf einer Verkaufsfläche von fast 5.000 Quadratmetern, plus 260 Stellplätze, inklusive einer Shoppingzone und diverser Konzessionäre durch die Firma Jessen bauen. Elf Meter hoch und fast 65 Meter lang soll der Bau werden. Das Erdgeschoss wird als Tiefgarage deklariert. Schon Ende nächsten Jahres könnte Kaufland in Holt eröffnen.

Die Werbegemeinschaft, besorgte Bürger und Anwohner klagen gegen dieses Vorhaben. Warum klagen Sie? Nicht, so der Vorstand, weil es vielleicht heute in Mode gekommen ist, dass man gegen alles klagt. Nein, den Holtern geht es hier vielmehr um die Willkür der Stadt Mönchengladbach durch den ehemaligen Oberbürgermeister Norbert Bude und die Durchsetzung dieses Bauvorhaben durch die Firma Jessen.

Im Städte-Entwicklungsplan ist festgelegt, dass in einem "C"-Zentrum bei Neuansiedlung von Einzelhandel, bei einem Lebensmitteldiscounter maximal 800 Quadratmeter und bei einem Vollsortimenter wie Kaufland nur 1.500 qm gebaut werden dürfen. Negative Auswirkungen auf den bestehenden Einzelhandel darf es keine geben.

Nun würde Kaufland mit einer Größe von zirka 5.000 qm nicht alleine zur Versorgung von Holt dienen, sondern mit schätzungsweise 1.000.000 Pkw im Jahr (zirka 3.000 bis 4.000 am Tag) auch Menschen aus anderen Stadtteilen nach Holt ziehen. Hierfür ist der Standort in Holt aus verschiedenen Gründen nicht geeignet. (Verkehrsaufkommen, Feinstaubbelastung, Lärm usw.). Die Firma Jessen, der das ehemalige Praktiker-Grundstück gehört, will aber dieses Geschäft mit Kaufland durchziehen, wobei es nach Meinung von "Holt hat's" geeignetere Standorte in Mönchengladbach gibt.

Alleine die genannten Punkte hätten ausreichen müssen, um auf die Kaufland Bauvoranfrage mit einem ordentlichen Bebauungsplan — Verfahren (B-Plan) und einer Veränderungssperre - zu reagieren. Wie es auch richtigerweise mit dem Praktikergelände an der Odenkirchener Straße vom Stadtrat beschlossen wurde.

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Die Gutachten, die von Kaufland in Auftrag gegeben wurden, sagen aus, dass es keine nennenswerten negativen Auswirkungen auf Holt geben wird. Der von der Stadt bestellte Gutachter kommt sogar zu der Erkenntnis, Kaufland habe überhaupt keine schädlichen Auswirkungen.

"Solch ein Markt würde uns in jeder Beziehung schaden", erklärt der Vorstand der Holter Werbegemeinschaft dem Stadt Spiegel, "viele der Geschäfte, die im "Shop in Shop System", von Kaufland vermietet werden, gibt es doch schon direkt an der Aachener Straße: wie z.B. Bäcker, Friseur, Lotto Toto, Floristik, um nur einige zu nennen!"

Bisher ist die Nahversorgung in Holt hervorragend. Dazu liegen in unmittelbarer Nähe Aldi, Lidl, EDKA, REWE, Netto, Penny und der Hit Markt. Übrigens erhielt der Hit Markt vor einiger Zeit keine Genehmigung für einen Ausbau und die Vergrößerung. Eine Neuansiedlung von Kaufland würde Geschäftsaufgaben provozieren, dadurch fällt auch die finanzielle Unterstützung des Einzelhandels für die Holter Vereine und gemeinnützige Institutionen weg. Somit geht dann auch ein Stück Kultur in Holt verloren.

Die Holter Händler, die sich durch die Kaufland-Ansiedlung in ihrer Existenz bedroht fühlen, und die betroffenen Anwohner haben nun die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Grooterhorst & Partner eingeschaltet.

Anwalt Dr. Grooterhorst hatte den neuen Oberbürgermeister, Hans-Wilhelm Reiners, aufgefordert, bis zum 24. Juli 2014 zu den zahlreichen Verstößen Stellung zu nehmen und die Bauvoranfrage zurückzunehmen. Da die Frist verstrichen ist, reichte Dr. Grooterhorst im Namen der betroffenen Anwohner Klage vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf ein.