Was in der Pflege in 2017 anders ist

Was in der Pflege in 2017 anders ist

Seit dem 1. Januar greift das neue Pflegestärkungsgesetz – mit zahlreichen Neuerungen und Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen:

Aus drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Die Kriterien der Bewertungen sind neu. Die Leistungen wurden verbessert, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen mehr zu entlastenentlastet. Die Flexibilität der Versorgungsmöglichkeiten und Kombination im ambulanten Bereich (z.B. Pflegedienst, Betreuung in einer Tagespflege) ist gestiegen.

Auch Entgelte in der Heimversorgung wurden neu geregelt. Hier zum Beispiel der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) der besagt, dass jeder Bewohner in einer Pflegeinrichtung – ganz gleich welchen Pflegegrad er hat – den gleichen Betrag für die Pflege zahlen muss.

(StadtSpiegel)