Schaden durchs Schlagloch

Schaden durchs Schlagloch

Der Mönchengladbacher Autofahrer Alexander Trainer hat die Stadt verklagt, weil Reifen und Felgen seines Wagens Schaden genommen haben, als er bei der Durchfahrt der Konradstraße in ein großes Schlagloch geriet.

Alexander Trainer selbst hat den Hergang so geschildert: „Am Freitagmittag fuhr ich mit meinem PKW aus Ohler kommend mit niedriger Geschwindigkeit die Konradstraße entlang Richtung Holt. Plötzlich wurde ich regelrecht durchgeschüttelt, ich hörte einen lauten Knall von der rechten Seite kommend und hielt an. Sofort merkte ich, was passiert war. Ich war durch ein riesiges – und vor allem tiefes – Schlagloch gefahren. Dadurch wurden zumindest die beiden rechten Felgen und auch die Reifen beschädigt.“ Als die Stadt als Baulastenträger auf die Bitte nach einer Regulierung des Schadens nicht einging, schaltete Trainer einen Rechtsanwalt ein. Die Stadt vertritt in diesem Streit die Meinung, dass die Verkehrssicherungspflicht für eine Straße entfällt, wenn die Straße bereits seit Jahrzehnten schadhaft ist. Dann muss jeder Anwohner nach dem Motto „Auf eigene Gefahr!“ damit rechnen, dass er bei Benutzung der Straße einen Schaden erleidet. Um ihre Ansicht zu untermauern, wurden mehrere Urteile zitiert, in denen es etwa um einen Fußgänger ging, der auf Laub ausgerutscht war. Der Rechtsanwalt hält dagegen fest: „Zu Gunsten der Beklagten hat der Kläger eine Mithaftung von 25 Prozent angenommen. Die Reparatur der beschädigten Felgen wurde dem Kläger mit 446,25 Euro in Rechnung gestellt, bei einer Mithaftung verbleibt ein Anspruch in Höhe von 334,69 Euro gegen die Beklagte.“ Das Verfahren läuft.

(StadtSpiegel)