Orange Kennzeichen sind jetzt out

Orange Kennzeichen sind jetzt out

Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik, und regelmäßig für WDR, SWR, RTL und Extra-Tipp als Experte unterwegs, steckte gerade mitten in Dreharbeiten, als nur wenige Kilometer von hier, in Düsseldorf, eine Gasflasche explodierte.

Für ihn ein Grund mehr, sich mit der neuen Kennzeichnungspflicht für Gefahrgut zu befassen.

Eine Gasflasche in der prallen Sonne und einen heißen Sommertag - mehr brauchte es nicht, um am 2. Juli nachmittags im Garten eines älteren Ehepaars in Düsseldorf eine gewaltige Detonation auszulösen, bei der zum Glück niemand zu Schaden kam. Sachschaden: mehr als 120 000 Euro.

Vor allem aus Unkenntnis passierten solche Unfälle immer wieder, sagt Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik und fürs Fernsehen und Extra-Tipp seit langem als Fachmann unterwegs. Den Besitzern der Gasflasche, die damit grillen wollten, sei nicht klar gewesen, dass man Gasflaschen im Schatten aufheben muss. Und damit ist er gleich bei einem Thema, das ihm zur Zeit auf den Nägeln brennt: mangelnde Information beim Umgang mit extrem gefährlichen Stoffen, zu denen auch Flüssiggas zählt.

Während Handwerksmeister ihre Mitarbeiter jedes Jahr von neuem im Umgang mit Gefahrstoffen unterweisen müssen, geht der Verbraucher einfach mit der sprichwörtlichen tickenden Zeitbombe in der Tasche nach Hause und macht sich mitunter wenig Gedanken. „Ich will den Leuten keine Angst machen. Grillen ist eine Sache, die Spaß macht und das soll auch so bleiben“, sagt Detlef Poullie, aber ein paar Dinge sollten einfach dabei beachtet werden. Dazu gehöre, dass die Nutzer einer Gasflasche das zugehörige Sicherheitsdatenblatt nicht nur mitnehmen, sondern auch durchlesen sollten. Dort könne man zum Beispiel lesen, dass eine Propangasflasche auf keinen Fall heißer als 40 Grad werden dürfe. Freuen würde er sich, wenn die Händler solche Informationen direkt an die Kunden weitergeben würden.

Auch klarere europaweite Kennzeichnungen von Gefahrstoffen, bringen Licht in den Umgang mit Stoffen, die explosionsgefährlich, brandfördernd, entzündlich, giftig, ätzend, reizend, krebserzeugend, umweltgefährlich, fortpflanzungsgefährdent, erbgutverändern oder sensibilisierend sind. Leicht verständliche Piktogramme haben die alten orangen Warnhinweise europaweit abgelöst. Seit 1. Juni sind die Hersteller verpflichtet, die neuen Hinweise anzugeben, mit denen auch deutlicher auf die Gefährlichkeit von Stoffen etwa wie Flüssigsilikonspray, Terpentin und andere Chemikalien aus der Hobbywerkstatt hingewiesen wird oder mit denen auch so „normale“ Haushaltsgegenstände, wie Duftstäbchen oder Haarspray als bei unsachgemäßem Umgang nicht ganz ungefährlich gekennzeichnet sind.

(Report Anzeigenblatt)