Müllgebühren stehen fest

Müllgebühren stehen fest

Das neue Abfallsystem beschäftigt weiterhin die Interessengemeinschaft Gebührenzahler Mönchengladbach (IGGMG). Jetzt geht es um vermeintlich fehlende Berechnungsgrundlagen für die Abfallgebührensatzung.

Die Mönchengladbacher Bürger sind angesichts der Gerüchte verunsichert: Angeblich warte die mags immer noch auf die Ergebnisse der Haushaltsbefragung, und solange die nicht vorlägen, fehle die Berechnungsgrundlage für die Müllgebühren.

Werner Knor, Sprecher der IG Gebührenzahler, spricht in einer Pressemeldung von einer „Bankrotterklärung des mags-Vorstandes, aber auch von CDU, SPD und der Verwaltungsspitze der Stadt Mönchengladbach“. Wie könnten schon jetzt Leistungsgebühren pro Tonnengröße festgelegt werden, wenn die Anzahl der Haushalte, die Zahl der Bewohner eines Haushaltes oder eines ganzen Hauses nicht bekannt seien? „Nicht plausibel ist aus dem gleichen Grund die Entscheidung, welchen Hauseigentümern unabgestimmt die in Größe und Anzahl überdimensionierten Rolltonnen vor die Tür gestellt wurden“, kritisiert Knor.

Yvonne Tillmanns, Pressereferentin der mags, bezeichnet die Aussage, dass noch nicht feststeht, wie hoch die Müllgebühren ausfallen, gegenüber dem Extra-Tipp schlicht und ergreifend als falsch. „Die Abfallgebühren stehen nach dem Beschluss des Verwaltungsrates fest. Sie können auf www.mags.de Abfallgebührensatzung eingesehen werden und in unserem Online-Gebührenrechner von allen Bürgern detailliert ermittelt werden“, erklärt Tillmanns. Sowohl Grund- als auch Leistungspreis seien genau beziffert.

Alle Rückmeldungen der Haushaltsbefragungen seien bearbeitet worden, bei Nichtmeldungen würde die Haushaltsgröße von der mags zunächst geschätzt. „In diesen Fällen informieren wir diesen Personenkreis nochmals über das Verfahren, sodass hier seitens der Hauseigentümer noch eine Korrektur erfolgen kann“, klärt die Pressereferentin auf.

Die Bescheidversendung erfolge dieses Jahr später, da aufgrund der systemtechnischen Umstellung ein früherer Versand nicht möglich sei. Diese Umstände hätten aber keinen Einfluss auf die bereits beschlossenen und veröffentlichten Gebühren.

(Report Anzeigenblatt)