Anstrich denkmalgeschützter Häuser im Gründerzeitviertel: Leser-Echo zum Falschfarben-Haus im Gründerzeit-Viertel Fähig oder dreist ?

Anstrich denkmalgeschützter Häuser im Gründerzeitviertel : Leser-Echo zum Falschfarben-Haus im Gründerzeit-Viertel Fähig oder dreist ?

Wie streicht man ein Haus unter Denkmalschutz? Darüber diskutiert die Stadt.

Die Initiative Gründerzeitviertel hat im Namen von Arne Dorando geschrieben:

"Wir freuen uns natürlich darüber, wenn die alte Bausubstanz im Viertel gepflegt und erhalten wird. Aber es gelten für denkmalgeschützte Häuser Regeln zu deren Erhalt, die sinnvoll und damit auch aus guten Gründen einzuhalten sind. Dazu gehört auch die Farbgebung einer Fassade. In der Regel stimmen die Besitzer Renovierungsmaßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde ab, um a. denkmalgerecht zu renovieren und b. weil es gegebenenfalls Zuschüsse oder steuerliche Vorteile für die Renovierung geben könnte. Die Mitarbeiter der Behörde haben wir in vielen Projekten ausschließlich als fachkompetent, freundlich und sehr lösungsorientiert kennengelernt. Wir nehmen diesen Fall gerne zum Anlass, im nächsten Jahr eine Informationsveranstaltung zum Thema Renovierung und Denkmalschutz zu organisieren, damit interessierte Hausbesitzer mehr Sicherheit bei Renovierungsarbeiten bekommen."

Eine ganz andere Sichtweise zeigt der Beitrag einer Bürgerin, die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen will:

"2007 haben wir unser Haus streichen lassen. Zunächst meldeten wir uns bei der Unteren Denkmalschutzbehörde und gaben pflichtgemäß unser Vorhaben an. Ein Mitarbeiter erschien daraufhin, um die Planung mit uns zu besprechen. Der städtische Angestellte gab uns zwei große Mappen mit einer umfangreichen Farbskala, die genehmigt sei. Wir wiesen darauf hin, dass wir die Farbgestaltung noch mit unseren erwachsenen Kindern besprechen wollten. Nach Hinweis, dass die Entscheidung genehmigt werden müsste, verblieb man, den Beginn der Arbeit des Malermeisters zu melden.

Der Anruf beim Amt erfolgte an einem Montag, der Maler habe begonnen. Kleinere Fassadenarbeiten waren vorab erledigt. Am Freitag derselben Woche war der Voranstrich in unserer Wunschfarbe beendet, als es klingelte: 'So nicht! Das genehmigen wir nicht!', hörten wir durch den Sprechfunk an der Haustüre. Mein Mann und ich liefen auf die Straße und eine lautstarke Diskussion begann, wobei auch vorübergehende Passanten ihre Meinung äußerten. Unbeteiligte stellten die Frage: 'Wer muss denn den Anstrich bezahlen?' Unsere Antwort: 'Natürlich wir.' führte dann zu weiterem Wortwechsel, wieso denn die Behörde ein Mitspracherecht habe. Die bis dahin entstandenen Kosten durch den ersten Farbauftrag beliefen sich auf 800 Euro. Das von uns bestellte Gerüst war für zeitlich begrenzte Arbeitstage angemietet und auch der Malermeister hatte seine Termine.

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Uns wurde dann mitgeteilt, dass bei einer nicht erfolgten Änderung der Fassadenfarbe, die Stadt ein Gerüst in Auftrag geben würde, ebenso wie einen Maler, der in einer dem neuen Auftraggeber genehmen Farbe tätig werden würde, zu unseren Lasten. Wir erschraken über diese angedrohten Kosten. Ein Anstrich erfolgte dann in der Farbe, die der Denkmalschutzbehörde akzeptabel erschien. Die bevorzugte Farbgebung "Grün" habe ich als Klogrün bezeichnet und vehement abgelehnt."

(StadtSpiegel)