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Ist Inklusion nicht gewollt?

Ist Inklusion nicht gewollt?

Der kleine Max* ist Autist. Ein pflegeintensives Kind ist er nicht. Ihn innerhalb einer "normalen" Schule zu integrieren, dürfte kein Problem sein. Trotzdem gibt es Schwierigkeiten. Seine Mutter hat das Gefühl, dass Inklusion gar nicht gewollt ist.

Ist da was dran?

Wenn man ihn auf dem Spielplatz beobachtet, kommt man nicht darauf, dass Max ein Autist ist. Auch in der Schule läuft der Siebenjährige trotz Pflegestufe 3 locker mit, erzählt seine Mutter. Und doch gibt es Probleme. In der Nachmittagsbetreuung und vor allem in den Ferien. Da werde nicht genug getan für Max. Da kümmere sich nur ein Lehrer um die Hausaufgabenbetreuung. Bufdis (Bundesfreiwilligendienstler) betreuten mal eine Sport-AG, aber eine Assistenz wie am Vormittag sei nicht da. Und damit ist Max leider draußen in den Ferien. Isolation statt Inklusion. Für Sandra S. eine schwierige Situation. Wohin mit dem Kind? Sie kann nicht so lange Urlaub nehmen. Ihr Eindruck: Inklusion ist gar nicht gewünscht. "An anderen Schulen klappt es", sagt sie. "Aber hier trinken die Erzieherinnen lieber Kaffee. Da stimmt die Einstellung nicht!"

Tatsächlich scheint es eine Betreuungslücke zu geben — und Kinder wie Max sind die Leidtragenden. Das liegt nicht allein an den Leistungsträgern, den Schulen oder an "zu bequemen" Pädagogen — es hat auch rechtliche Ursachen. Wie Ralf Günther, Geschäftsführer bei Menschen im Zentrum und als Träger des Betreuungsangebotes der OGS (Offene Ganztagsschule) verantwortlich für Max' Schule, darlegt, sind die zur Verfügung gestellten Mittel leistungsgebunden. Doch was bedeutet das genau?

In diesem Fall bedeute das: Geld gibt es für den "Kernbereich" der Wissensvermittlung, das heißt für den regulären Schulunterricht. Am Nachmittag und in den Ferien aber fehle demzufolge eine Bezugsperson für das autistische Kind. Ein Bufdi könne so ein Kind nicht auffangen, wenn es, durch Reizüberflutung überfordert, mit Rückzug oder Flucht reagiere. Daher könne man diese Leistung nicht erbringen."


Doch ist es nicht Aufgabe eines gemeinnützigen Vereins, der sich die Inklusion behinderter Menschen auf die Fahnen schreibt, genau das zu tun — zumal, wenn ein Vertrag abgeschlossen wurde, der die Betreuung in den Ferien beinhaltet? Das fragt sich auch Dirk Wieringa von der Ergänzenden Unabhängigen Beratungsstelle für Teilhabe (EUTB). "Wenn eine vertragliche Leistung eingekauft wurde, die Ferienbetreuung einschließt, besteht ein rechtlicher Anspruch darauf", erklärt er. Und wer dem nicht nachkomme, bewege sich auf dünnem Eis.

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Ralf Günther wartet derweil darauf, dass sich auf politischer Ebene etwas bewegt. Er setzt seine Hoffnung in das Revisionsverfahren zum Thema "Schulassistenz für offene Ganztagsschulen", über das das Bundessozialgericht im Oktober entscheidet. Wenn es zu einem positiven Beschluss komme, wäre ein wichtiger Schritt getan.


Zum Glück gibt es jetzt schon Ansprechpartner und Unterstützung. Rainer Wassong, Leiter des Autismus-Therapie-Zentrums, das als Vertragspartner der Jugend- und Sozialämter auftritt, rät Eltern von autistischen Kindern, das Angebot der Beratungsstellen unbedingt in Anspruch zu nehmen. Im Sozial- und Jugendamt gebe es Ansprechpartner mit Fachwissen, eine eigene Abteilung Eingliederungshilfe, außerdem Autismusbeauftragte. "Wir haben hier in der Stadt viele gute und bemühte Leute."


So auch in der seit März tätigen ersten und einzigen EUTB in Mönchengladbach. In der unabhängigen, vom Bund geförderten Anlaufstelle werden Menschen mit Behinderung kostenlos und "auf Augenhöhe" beraten. "Bei uns kann man einfach reinkommen — mit allen Fragen zur Teilhabe", sagt Dirk Wieringa.


Eine gute Adresse für Eltern von Kindern mit Autismus-Spektrum-Störung ist auch achtsam e. V.. Der Verein bietet kompetente, einfühlsame Beratung und Unterstützung. Sandra Becker, selbst Mutter eines 22-Jährigen mit Autismus-Spektrum-Störung, weiß, wie schwer der erste Schritt sein kann. "Manchmal kommen Eltern, die wissen nicht, dass man einen Pflegegrad beantragen kann", sagt sie. Und: Hinter der achtsam-Adresse steckt auch eine Begegnungsstätte mit behindertengerechtem Garten inklusive Karussell, Trampolin und Matschtisch — hier treffen Kinder Kinder, solche mit und ohne Behinderung. Wenn es draußen auch noch nicht klappt mit der Inklusion — hier wird sie gelebt.


Zurück zu Sandra S.. Sie hat ihren Max inzwischen an einer Förderschule angemeldet. Obwohl sie sich so gewünscht hätte, dass er an einer "normalen" Schule integriert wird. Hoffen wir, dass sich auf politischer Ebene — und in den Köpfen der Verantwortlichen — bald etwas bewegt. Denn da liegt das Problem, hat Sandra S. erkannt. "Inklusion findet im Kopf statt, man muss es wollen!"

*Name ist der Redaktion bekannt

(Report Anzeigenblatt)