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Hundesteuer wird fällig

Hundesteuer wird fällig

Mehr als 13 600 Hundehalter erhalten ab dem 16. Januar vom städtischen Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben den Hundesteuerbescheid für das Jahr 2019. Dem Steuerbescheid ist für jeden angemeldeten Hund eine neue Hundesteuermarke beigefügt, die ab sofort gültig ist.

Die Stadtverwaltung weist nachdrücklich darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der neuen, sichtbar befestigten Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen diese Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Außendienstmitarbeiter der Stadt und der kommunale Ordnungsdienst überprüfen ab Februar verstärkt das Tragen der aktuellen Hundesteuermarken.

Hunde, die bisher nicht versteuert wurden, sind unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Auch nicht steuerpflichtige Hunde sind anzumelden und erhalten eine aktuelle Steuermarke. Anmeldeformulare können auf der Internetseite der Stadt unter www.mg.de heruntergeladen oder unter 02161/25-5 22 39 angefordert werden.

Die Hundesteuer beträgt jährlich 138 Euro für einen Hund. Sobald zwei Hunde gehalten werden, beträgt sie je Hund 165,60 Euro und bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 207 Euro pro Jahr und Hund. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Die Hundesteuer 2019 wird am 15. Februar fällig. Sofern der Stadtkasse hierfür kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde bzw. wird, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann auf der Internetseite der Stadt unter http://www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden.

Zu beachten ist, dass alle Änderungsmitteilungen, die ab Anfang Dezember 2018 der Stadtverwaltung zugegangen sind, nicht mehr im Jahresbescheid 2019 berücksichtigt werden konnten. Diese werden kurzfristig abgearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Ende Januar 2019 ergehen. Gleiches gilt auch für die zwischenzeitlich eingereichten Neuanmeldungen, so dass die neuen Hundehalter bis Ende Januar den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten.

(StadtSpiegel)