Greifvogelfalle in Giesenkirchen

Greifvogelfalle in Giesenkirchen

Das Komitee gegen den Vogelmord hat am vergangenen Mittwoch gemeinsam mit der Polizei eine Greifvogelfalle entschärft.

Auf einem Gelände am Ahrener Feld in Giesenkirchen haben Vogelschützer nach Hinweisen aus der Bevölkerung eine Greifvogelfalle entdeckt. Sie riefen die Polizei, die eine Anzeige vorlegte. Greifvögel gehören in Deutschland zu den streng geschützten Arten. Jede Art der Nachstellung kann mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden.

„Der erste Anruf kam vor zwei Wochen“, sagt Axel Hirschfeld, Biologe und Leiter von „Edgar“, der Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität, die im Auftrag von Bundesumweltministerium und Bundesamt für Naturschutz tätig ist. „Jemand hatte tote Vögel im Bereich der Hecken um ein Gelände entdeckt.“ Als die Tierschützer den Bereich in Augenschein nahmen, fanden sie tatsächlich die Reste von mehreren Gänsen, wahrscheinlich von Grau- und Kanada-Gänsen – so genau war das nicht mehr erkennbar. „Das ist nicht schön, aber diese Tiere dürfen in der Jagdzeit geschossen werden“, sagt Hirschfeld. Aber der Blick durch die Hecken hindurch offenbarte dann eine so genannte „Leiterfalle“. Nach dem Prinzip einer Reuse – man kommt hinein, aber nicht wieder hinaus – werden hier Greifvögel mit Ködern angelockt.

Am Mittwoch letzter Woche kam die Polizei. „Es war ein Beamter dabei, der selbst Falkner ist und sich mit der Gesetzeslage bestens auskennt“, erklärt der Biologe. Deshalb sei dieser auch wenig beeindruckt gewesen, als der Besitzer erschien und erklärte, es handele sich nicht um eine Falle, sondern um eine Voliere.

Der Verkauf und Besitz von Greifvogelfallen ist in Deutschland nicht verboten – nur ihr Einsatz. Der aber steht unter strenger Strafe.

Das Komitee gegen den Vogelmord ist europaweit tätig. Auf der Internetseite greifvogelverfolgung.de findet man Tipps zum Erkennen von Fallen – und wie man sich dann verhalten soll. „Es gibt eine riesige Dunkelziffer in diesem Bereich“, sagt Axel Hirschfeld. Die meisten Täter würden nicht gefasst, weil viele Fallen im Wald auf öffentlichem Grund aufgestellt und deshalb nur selten eindeutig einem Menschen zugeordnet werden könnten.

Das war im Mönchengladbacher Fall anders, weil die Falle dort auf einem Privatgrundstück stand und der Eigentümer sich zu erkennen gab. Wer etwas Verdächtiges auf seinen Spaziergängen beobachte, der solle schnellstmöglich Polizei und die Naturschutz- und Jagdbehörden der Stadt informieren und an der vermeintlichen Falle nichts verändern. Auch das Komitee nimmt unter der Telefonnummer 0228 / 66 55 21 Hinweise entgegen.

(StadtSpiegel)