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Betriebsratswahl – „irre wichtig!“

Betriebsratswahl – „irre wichtig!“

In der Zeit von März bis Ende Mai finden im ganzen Bundesgebiet Betriebsratswahlen statt – so auch in Mönchengladbach. Peter Blümel, derzeitiger Betriebsratsvorsitzender der hiesigen Santander Consumer Bank, weiß zu sagen, weshalb Beschäftigte unbedingt an der Wahl teilnehmen sollen.

„Ohne einen funktionierenden Betriebsrat steht man oft im Regen“, sagt Peter Blümel, Betriebsratsvorsitzender der Santander Consumer Bank Mönchengladbach – und weist darauf hin, dass nach seiner Kenntnis nur 30 Prozent aller Firmen in der Stadt einen Betriebsrat hätten. Blümel: „Das kann man nur mit großer Sorge betrachten. Wenn es in einer Firma keine Mitarbeitervertretung gibt, kann es für die Arbeitnehmer ein böses Erwachen geben.“

So habe der Mitarbeiter etwa im Falle seiner Kündigung dem rechtlich kaum etwas entgegenzusetzen. Und, so Blümel, würden Kündigung zukünftig in vielen Bereichen an der Tagesordnung sein. „Heute hat man vielfach noch einen Angestellten, der zum Beispiel eine telefonische Auskunft erteilt. Mit der Erweiterung der Digitalisierung ist es dann aber sicher irgendwann nur noch eine „Roboter“-Stimme“, sagt der Betriebsratsvorsitzende.

Ein weiterer Aspekt sei der Sozialplan. Ein Teilbereich der Bank sei geschlossen worden, was das Aus für einige hundert Mitarbeiter bedeutet habe. „Unter tatkräftiger Mitwirkung des Betriebsrates konnte ein Sozialplan ausgearbeitet und somit eine soziale Verträglichkeit hergestellt werden“, erklärt Blümel.

Der 58-Jährige weiß, dass viele ein ganz falsches Bild von einem Betriebsrat haben. „Die große Masse glaubt, wir würden uns um die Bezüge der Beschäftigten kümmern. Das ist natürlich nicht der Fall. Das ist ausschließlich Sache der Gewerkschaften. Wir sind lediglich ’Gesetzesüberwacher’, die sich darum kümmern, das bestehende Vorlagen und Verträge eingehalten und umgesetzt werden. Und diesbezüglich kann ein Betriebsrat eine Menge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun. Einen Betriebsrat zu wählen, das ist irre wichtig!“

Wählen kann jeder Mitarbeiter einer Firma, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht in einer leitenden Funktion tätig ist. Es gibt zwei Wahlmöglichkeiten: die Persönlichkeitswahl und die Listenwahl. Blümel rat: „Bei der Listenwahl ist darauf zu achten, dass auf einer solchen nur wirkliche ’Kümmerer’ vertreten sind und das Amt nicht durch solche Mitarbeiter missbraucht wird, die nur den Erhalt ihres eigenen Arbeitsplatzes im Auge haben.“

(StadtSpiegel)