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Arbeitsloser fängt zu früh an

Arbeitsloser fängt zu früh an

Frank Klausner (Name geändert) versteht die Welt nicht mehr: Weil er schnell wieder aus der Arbeitslosigkeit herauswollte, fing der Autoverkäufer an zu arbeiten. Einen Tag zu früh, um seinen Arbeitslosengeld-Anspruch halten zu können, obwohl ihm die Arbeitsagentur Bestandsschutz zugesichert hatte.

Seit 22 Jahren verkauft Frank Klausner Autos. Der Mittvierziger war immer fleißig, denn „so bin ich erzogen worden.“ Gleichzeitig hat Klausner sich stets auch seine eigenen Gedanken gemacht und es störte ihn nicht, wenn er damit aneckte. Als er im Oktober 2015 seinen Job im Streit mit seinem Chef kündigte, war ihm bewusst, dass ihn nun erstmal eine zwölfwöchige Arbeitslosengeld-Sperre ereilen würde. In der Zwischenzeit schaute er sich nach Stellen um und hatte Glück. Schon am 2. Januar 2016 konnte er wieder einer Tätigkeit nachgehen. Ein Jahr lang, dann kündigte ihm sein Chef ordentlich, weil sich die Auftragslage verschlechtert hatte. „Bei der Arbeitsagentur sagte ich noch: Da habe ich ja meinen Arbeitslosengeld-Anspruch in diesem Jahr ganz schön heruntergewirtschaftet.“ Nein, nein, gab man ihm dort zu verstehen: Es gibt doch einen Bestandsschutz! Als der Geld-Bescheid eintraf, fiel Klausner aus allen Wolken: „27,54 Euro pro Tag statt 41,11 Euro – das war ja alles in allem unter Hartz IV-Niveau.“ Wie konnte das sein? „Ja, sagte man mir, Sie haben ja noch nie Arbeitslosengeld bezogen. Ich hätte also lediglich einen Tag später zu arbeiten anfangen müssen, meinem damaligen Arbeitgeber wäre das egal gewesen. Aber niemand hat mich darauf hingewiesen.“ Seine Empörung konterte der Sachbearbeiter ziemlich kühl mit: „Sie können ja klagen.“ Das hat Frank Klausner mittlerweile beim Sozialgericht getan. Ende Mai will der Richter urteilen. Heute arbeitet Klausner daran, bald wieder in Lohn und Brot zu stehen; für ihn geht es ums Prinzip und die Informationspflicht.

(StadtSpiegel)