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„Mir droht der Ruin !“

„Mir droht der Ruin !“

20 Jahre ist es mittlerweile her, da schloss Manfred Brückner an seinem Haus die Terrassenüberdachung mit einer Glasfront ab und hat seitdem einen Wintergarten. Das Problem: Es geschah ohne Baugenehmigung.

Jetzt fordert die Stadt ihn auf, eine nachträgliche Genehmigung zu beantragen. Doch das erweist sich als schwierig.

Von seinem Wohnzimmer aus hat Manfred Brückner einen schönen Blick auf seinen Wintergarten. Seit 20 Jahren genießt er diese Aussicht. Seit einigen Monaten aber ist nur noch wenig Freude dabei. „Im Mai kam ein Schreiben der Stadt, dass bei Luftbildaufnahmen aufgefallen sei, dass für den Anbau keine Baugenehmigung vorliegt“, erzählt der Rentner. „Luftbildaufnahmen werden von uns immer systematisch ausgewertet“, erläutert dazu Stadtpressesprecher Dirk Rütten.

Als Brückner damals die marode Überdachung abriss und den Wintergarten installierte, sollte eigentlich eine nachträgliche Baugenehmigung eingeholt werden. Dann aber scheiterte die Ehe, die Besitzverhältnisse des Hauses waren lange unklar und die Genehmigung aus den Augen. Doch jetzt holt Brückner seine Vergangenheit wieder ein. Was zunächst nach ein wenig Schriftverkehr aussah, entwickelte sich nach und nach zur großen Sache. Anlagen würden nicht den Anforderungen für Baupläne nach Bauprüfordnung entsprechen, dann fehlten Angaben zur Entwässerung und Feuerschutzwände. „Man sagt mir, ich müsste einen Architekten beauftragen, aber das kann ich mir nicht leisten. Je nachdem welche Kosten noch auf mich zukommen, droht mir der finanzielle Ruin.“ Selbst ein Rückbau des Wintergartens könnte die Folge sein - schließlich muss der Antrag den jetzigen Bestimmungen entsprechen und nicht denen von vor 20 Jahren. Brückner weiß nicht mehr weiter, auch weil bisher kein Mitarbeiter der Stadt vor Ort gewesen sei, um sich das Ganze mal anzuschauen. Stadtpressesprecher Rütten verweist auf die Bauberatung. „Dort gibt es eine offene Sprechstunde, bei der genau diese Probleme besprochen werden können.“

(Report Anzeigenblatt)